An der Forschungsstelle Europäisches Finanz- und Steuerrecht entsteht derzeit ein umfassendes Archiv für europäisches Sekundärrecht mit Bezug zum Finanz- und Steuerrecht.
Angesichts der konstanten Überarbeitung und Aktualisierung des bereits vorhandenen Normenbestandes sowie im Hinblick auf die fortschreitende Weiterentwicklung der Steuergesetzgebung auf europäischer Ebene besteht aus Sicht der Forschungsstelle das Bedürfnis nach einem systematisierten Gesamtüberblick über das Europäische Steuerrecht. Ziel des Projektes ist es daher, die wesentlichen Sekundärrechtsakte mit steuerrechtlichem sowie steuerrechtsrelevantem Inhalt zu erfassen, zu strukturieren und in einer übersichtlichen Form zugänglich zu machen. Dabei besteht die Hoffnung, dass das Archiv sowohl dem Rechtsanwender dienen als auch als Grundlage für Forschungsvorhaben in diesem Bereich genutzt werden kann.
Geplant ist ein Zugriff über die Materialienseite. Das Sekundärrecht wird dort zunächst gegliedert in die Bereiche "direkte Steuern", "indirekte Steuern" und "Verfahrensrecht". Die Bereiche werden je nach Regelungsgegenstand (z.B. die Fusionsrichtlinie im Bereich der direkten Steuern) oder nach Steuerart (z.B. die Mehrwertsteuer im Bereich der indirekten Steuern) weiter untergliedert. Für jedes Sachgebiet wird sich eine Zusammenfassung der jeweils relevanten Dokumente in Tabellenform finden. Die Dokumente sollen – soweit vorhanden – in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung stehen und direkt im Volltext über einen Downloadlink abrufbar sein. Nach der Freischaltung soll der Dokumentenbestand laufend aktualisiert, aufbereitet und ergänzt werden.
Innerhalb der jeweiligen Zusammenfassung in Tabellenform soll die aktuell geltende Version des jeweiligen Rechtsaktes inklusive der zugehörigen Gesetzgebungsmaterialien in den Vordergrund gestellt werden. Änderungen dieses zentralen Rechtsaktes werden nicht nur anhand der Auflistung aller Neufassungen, sondern auch unter Einbezug der jeweils abändernden Rechtsakte abgebildet. Des Weiteren soll die historische Rechtsetzungsentwicklung aufgezeigt werden, die nicht nur außer Kraft gesetzte Vorgängervorschriften, sondern auch die jeweiligen Gesetzgebungsmaterialien umfasst. Zuletzt wird auf die Umsetzung in bzw. die Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht hingewiesen werden.